Zulassungsbedingungen für die Heilpraktikerüberprüfung vor dem Gesundheitsamt
Allgemein für HP Naturheilkunde
- ein Mindestalter von 25 Jahren
- eine abgeschlossene Schulausbildung (mindestens Haupt- oder Volksschulabschluss)
- ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, aus dem hervorgeht, dass sich der Antragsteller keinerlei schwerer strafrechtlicher oder sittlicher Verfehlungen schuldig gemacht hat
- die körperliche Eignung für den Beruf
- ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, wonach bestätigt wird, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden vorliegen, die die Berufsausübung gefährden könnten (u.a. Sucht, dauernd ansteckende Krankheiten, psychiatrische Erkrankungen usw.)
Die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung «Heilpraktiker» wird durch eine schriftliche und mündliche/praktische Überprüfung erworben, die sicherstellen soll, dass von den Kandidaten keine unmittelbare Gefahr für die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung ausgeht.
Bei der Überprüfung zum Heilpraktiker für Naturheilkunde werden u.a. Fragen gestellt:
- zur Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtlichen Grenzen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers (einschließlich Naturheilkunde)
- Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von in der Bevölkerung häufig auftretenden Erkrankungen, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten
- Kenntnisse zur Erkennung und Behandlung von physischen und psychischen Erkrankungen bei Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen (u.a. Stoffwechselerkrankungen, Infektionskrankheiten und seelische Erkrankungen)
- Kenntnisse zu akuten und chronischen Schmerzzuständen
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Patientenuntersuchung (z.B. Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
- Bedeutung grundlegender Laborwerte
- Injektions- und Punktionstechniken
- Kenntnisse der Pharmakologie
- Wissen um Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung usw.
Nach bestandener Überprüfung erhält man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HPG (Heilpraktikergesetz) und kann sich direkt als Heilpraktiker selbständig machen.
Die Heilpraktikerüberprüfung im Saarland
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ist bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Mittelstädte, Landeshauptstadt Saarbrücken und Regionalverband Saarbrücken) zu stellen.
Postanschrift:
Regionalverband Saarbrücken
Schlossplatz
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 506-0
Telefax: 0681 / 506-1390
Infoseite zum Heilpraktikerwesen
Unter folgender Website können Sie sich über die jeweils geltenden Regularien informieren, zudem erhalten Sie dort einen aktuellen Überblick über die Prüfungskosten.
Die Verwaltungsbehörde leitet die Unterlagen an das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken zur Durchführung der amtsärztlichen Überprüfung weiter. Das Gesundheitsamt lädt alle Antragstellerinnen und Antragsteller schriftlich zur Überprüfung ein.
Termine für die schriftliche Überprüfung:
- jeweils am 3. Mittwoch im März
- jeweils am 2. Mittwoch im Oktober
Rechtzeitige Anmeldung:
- bis spätestens 21. (31.) Dezember für die März – Prüfung
- bis spätestens 21. (30.) Juni für die Oktober – Prüfung
Die mündlichen Prüfungen beginnen je nach Prüfungsort in der Regel zwei bis fünf Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
Prüfungsort:
Für die Wahl Ihres Prüfungsortes und die Anmeldung zur Prüfung haben Sie zwei Möglichkeiten:
- beim zuständigen Landratsamt/Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes (übliche Vorgehensweise)
- bei o. g. Ämtern des Ortes, an dem Sie planen, sich niederzulassen (Nachweis erforderlich)
Prüfungsablauf:
- Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen/praktischen Teil.
- Der schriftliche Teil – zwei Stunden, 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren – ist bestanden, wenn 75 % der Fragen richtig beantwortet sind.
- Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung zur Teilnahme am mündlichen/praktischen Teil der Überprüfung.
- Der mündliche/praktische Teil – pro Person mindestens 30 Minuten, einzeln oder in Gruppen bis zu 4 Personen.
- Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils muss der gesamte schriftliche und mündliche/praktische Teil wiederholt werden.
- Die Überprüfungen können bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, dabei werden für jede Wiederholung erneut Gebühren erhoben.